Allgemeine geschäftsbedingungen




vERANTWORTLICH

Vedu Security
Birkenstrasse 17
8306 Brüttisellen
info@vedu-security.ch

1. Allgemeines

1.1. Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen der VEDU SECURITY und dem Kunden.
1.2. Die AGB gelten für alle von VEDU SECURITY erbrachten Leistungen, einschliesslich Folgegeschäften und Support, auch ohne ausdrücklichen Verweis. Die Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von VEDU SECURITY akzeptiert wurden.
1.3. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden, eine Abweichung ist nur durch schriftliche Zustimmung möglich.
1.4. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Regelung wird so angepasst, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

2. Definition

2.1. Produkte: Maschinen, Software, Geräte, Bauteile und Zubehör
2.2. Dienstleistungen: Beratungen, Support, Projektleitung und Schulungen

3. gELTUNGSBEREICH

3.1. Ein Vertrag zwischen VEDU SECURITY und dem Kunden entsteht durch:
– Beidseitige Unterzeichnung eines Vertrags
– Unterzeichnung einer Offerte oder Auftragsbestätigung durch den Kunden
– Still-schweigendes Einverständnis beim Empfang von leistungspflichtigen Services

3.2. Der Vertrag umfasst folgende Elemente in der Reihenfolge ihrer Gültigkeit:
– Vertrag oder Offerte
– Anhänge
– AGB

4. Vertragsarten

4.1. Produktlieferungen unterliegen dem Kaufrecht gemäss Art. 184 ff OR, jede Lieferung gilt als separater Kaufvertrag, sofern nicht anders vereinbart.
4.2. Für Dienstleistungen gelten die Bestimmungen des OR über Aufträge oder Werkverträge, abhängig vom Vertragsinhalt.

5. Vertragsabschluss

Verbindlich ist nur das, was schriftlich im Vertrag vereinbart wird. Bis zum Vertragsabschluss können beide Parteien ohne finanzielle Folgen von Verhandlungen zurücktreten.

6. Vertragsdauer

Verträge sind für die vereinbarte Dauer gültig und können unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden.

7. Preise

7.1. Der Kunde zahlt die im Vertrag festgelegte Entschädigung, die nach Aufwand oder als Festpreis berechnet wird.
7.2. Dienstleistungen werden ohne andere Vereinbarung nach Aufwand (zzgl. MwSt.) abgerechnet.
7.3. Mehraufwände durch Herstellermängel werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.
7.4. VEDU SECURITY behält sich jährliche Anpassungen bei wiederkehrenden Kosten vor.
7.5. Offerten sind 15 Tage gültig, Änderungen der Kalkulationsgrundlagen können Preisanpassungen nach sich ziehen.
7.6. Für Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten gelten Zuschläge.

8. Lieferung und Installation der Produkte

9.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
9.2. Lieferfristen sind nur Richtwerte und beginnen mit der Auftragsbestätigung.
9.3. Installation erfolgt gegen Vergütung, der Kunde muss die Voraussetzungen schaffen.
9.4. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
9.5. Rücksendungen erfordern ebenfalls schriftliche Zustimmung und können Gebühren nach sich ziehen.

9. Verzug

10.1. Bei Lieferverzug kann der Kunde VEDU SECURITY in Verzug setzen und eine Nachfrist setzen.
10.2. Bei Annahmeverzug kann VEDU SECURITY die Produkte auf Kosten des Kunden lagern.

10. Abnahme lIEFERUNG / lEISTUNGEN

11.1. Der Kunde hat die Lieferung umgehend zu prüfen.
11.2. Nur erhebliche Mängel berechtigen zur Abnahmeverweigerung.
11.3. Unterlässt der Kunde die Prüfung, gelten die Leistungen als abgenommen.

11 Verantwortung für Einsatz, Verlust und Beschädigung der Produkte

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz der Produkte und muss Sicherheitsmassnahmen treffen.

12. Sachgewährleistung

13.1. Produkte sind bei Lieferung betriebsbereit und entsprechen den Spezifikationen.
13.2. Mängel sind umgehend zu melden, sonst verfallen Gewährleistungsansprüche.
13.3. Gewährleistung gilt nur in der Schweiz

13. Wartung und Ersatzteile

Wartung und Ersatzteile sind separat zu vereinbaren.

14. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Lieferung auf den Kunden über.

15. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, Zahlungsverzug zieht Zinsen nach sich.

16. Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VEDU SECURITY.

17. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist der Hauptsitz von VEDU SECURITY.

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